Fahren im Ausland! Was sollte ich beachten?
19.09.2016 | FAHRSCHUL-NEWSAndere Länder! Andere Sitten!
Besondere Verkehrsregeln im Ausland
Andere Länder, andere Gesetze. Wer im Ausland Auto fährt, kann schnell zum Verkehrssünder werden, weil er die dortigen Vorschriften nicht kennt.
Wir haben einige Besonderheiten in europäischen Reiseländern zusammengetragen.
Frankreich
Autofahrer müssen stets ein Alkoholtest-Set dabei haben. Die Vorschrift gilt zwar auch für Ausländer, bei einem Verstoß muss jedoch kein Bußgeld bezahlt werden.
Parkknöllchen können vor Ort oft im Tabakladen mit dem Kauf einer Bußgeldmarke ("Timbre amende") beglichen werden. Bei späterer Bezahlung wird es teurer.
Bei Nässe gelten andere Tempolimits – außerorts 80 statt 90 km/h, auf Autobahnen 110 statt 130 km/h.
Spanien
Auf der iberischen Halbinsel werden zwei Warndreiecke in jedem Auto verlangt. Betroffen sind zwar nur einheimische Fahrzeuge, aber auch Mietwagen. Sind Sie also im geliehenen Pkw unterwegs, sollten Sie das bei der Anmietung klären. Denn bei einer Kontrolle ist immer der Fahrer verantwortlich.
Auf Bußgelder gibt es in Spanien Rabatt: 50 Prozent, wenn innerhalb von 20 Tagen bezahlt wird.
Österreich
Bei Verstößen gegen die Vignettenpflicht kennt man in der Alpenrepublik kein Pardon. Mautsünder müssen die sogenannte Ersatzmaut von stolzen 120 Euro bezahlen. Wer das nicht tut, bekommt ein Bußgeld zwischen 300 und 3000 Euro aufgebrummt.
Ist ein Tempolimit mit dem Zusatz "IG-L" ("Immissionsschutzgesetz Luft") versehen, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß als Umweltvergehen. Das bedeutet eine erheblich höhere Strafe.
Teuer wird es auch, wenn zwei Unfallparteien schon bei einem Sachschaden die Polizei rufen, obwohl sie ihre Daten problemlos hätten austauschen können. Dann wird eine sogenannte"Blaulichtsteuer" in Höhe von 36 Euro verlangt.
Noch eine österreichische Besonderheit: die "Blaue Zone". Ganze Stadtteile werden zu Kurzparkzonen erklärt, erkennbar nur durch eine Beschilderung am Anfang und am Ende der Zone.
Italien
Promillesünder haben hier nichts zu lachen. Ab 1,5 Promille am Steuer drohen Geldstrafen bis 6000 Euro, unter Umständen droht sogar Haft. Im schlimmsten Fall kann der Pkw beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. Bedingung: Eigentümer und Fahrer sind identisch.
Hart trifft es auch Motorradfahrer, die gegen die Helmpflicht verstoßen: Das Zweirad kommt 60 Tage in Sicherungsverwahrung.
Wer in Italien in eine verkehrsberuhigte Innenstadtzone ("Zona a traffico limitato") einfährt, muss mit Bußen ab 100 Euro rechnen.
In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nur dann mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden, wenn die Pneus mindestens den Geschwindigkeitsindex haben, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht.
Niederlande
Keine Gnade für Falschparker: Parkverstöße von Ausländern werden besonders konsequent verfolgt und teilweise über Inkassobüros eingetrieben.
Werden Bußgelder nicht innerhalb der Frist bezahlt, erhöhen sie sich zunächst um 50, nach Ablauf einer weiteren Frist um 100 Prozent.
Schweiz
Die Eidgenossen sind für ihre drastischen Strafen bei Verkehrsdelikten bekannt. Bis zu 10.000 CHF (ca. 9200 Euro) Geldbuße sind bei schweren Verkehrsverstößen in der Schweiz keine Seltenheit.
Kommt ein "Rasertatbestand" dazu, drohen außerdem mindestens ein Jahr Haft und die Einziehung des Fahrzeugs. Raser ist hier, wer in einer Tempo-30-Zone mehr als 40 oder auf der Autobahn mehr als 80 km/h zu schnell unterwegs war.
Schweizer Fahrverbote gelten nur im Land, und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden ist zurzeit in Deutschland nicht möglich. Wer jedoch beim nächsten Schweiz-Besuch in eine Kontrolle gerät, muss mit der Eintreibung der Strafe rechnen – drei Jahre lang.
Hart sind die Schweizer auch bei der Vignettenpflicht: wer hier manipuliert – etwa eine Vignette auf mehreren Fahrzeugen verwendet – bekommt eine Anzeige wegen Betrugs.
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