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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Änderungen im Straßenverkehr 2017!!!!!

30.12.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Ab sofort gelten einige neue Regeln für den Straßenverkehr, zum Januar kommen noch weitere hinzu. Am 14. Dezember 2016 traten einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Mit dem Jahreswechsel wird es noch weitere rechtliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer geben. Die wichtigsten verkehrsrechtlichen Änderungen in Europa im Überblick. Seit dem Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 14. Dezember 2016 gilt Folgendes: Radfahrer mit bestimmten Elektrorädern können auch Radwege nutzen – außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird. Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Daneben können Kinder unter acht Jahren wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen. Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen kann nun auch auf Vorfahrts- und Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 verhängt werden. Die Behörden müssen nicht mehr nachweisen, dass solche sensiblen Stellen Unfallschwerpunkte darstellen. Ab sofort ist ebenso geregelt, wo auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte gebildet werden muss. Schon bei stockendem Verkehr ist die Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu halten – also auch bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken und den Spuren daneben daneben.   Änderungen in Deutschland ab 1. Januar 2017: Radfahrer müssen die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen Radfahrerampeln vorhanden sind. Bisher waren in solchen Situationen Fußgängerampeln verbindlich. Die Kfz-Hauptuntersuchung verteuert sich. Je nach Bundesland variiert die Höhe der Gebühren zwischen 35 Euro und 54,86 Euro. Neue Motorräder und Kleinkrafträder müssen ab Januar 2017 der Schadstoffnorm Euro 4 entsprechen. Bislang galt die Euro-3-Norm. Mit Euro 4 verringert sich der Schadstoffausstoß um mehr 50 Prozent. Ab 2017 gilt auch eine Maximal-Lautstärke für Motorräder mit mehr als 175 Kubikzentimetern Hubraum: Sie beträgt 80 dB(A). Beide Neureglungen sind nur für Erstzulassungen gültig. Ältere Motorräder genießen Bestandschutz.   Auch im Ausland ändern sich einige Details im jeweiligen Verkehrsrecht zum 1. Januar: In Italien und in den Niederlanden werden die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr angehoben.  Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht künftig ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten.  In Frankreich besteht für Motorradfahrer bereits seit dem 20. November 2016 eine Handschuhpflicht.    Folgende Änderungen werden derzeit in Deutschland diskutiert. Sie werden wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten. Wann genau, ist noch unklar: Für 2017 ist weiter eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer geplant, das künftig weitere Geräte wie beispielsweise Tablets umfassen soll. Zudem ist eine Erhöhung der Bußgelder für diese Verstöße in der Diskussion. Für kommendes Jahr soll außerdem das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch sollen sie von Parkgebühren befreit werden können. Ein neues Verkehrsschild soll im Laufe des kommenden Jahres Carsharing-Parkflächen kennzeichnen. Das Gesetz schafft die Grundlage, um im Wege einer Verordnung den kommunalen Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit zu geben, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen zu können. Euer Team vom Fahrschul-Team Heide Quelle/Bild: ADAC

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Hoverboard´s! Das solltest Du wissen......

29.12.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Was ist eigentlich ein Elektro-Board (auch „Hoverboard“ oder „Hyper Board“ genannt)? Diese selbststabilisierenden zweirädrigen Fahrzeuge bestehen aus einer Trittfläche und zwei seitlich neben den Füßen angebrachten Rädern. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung. Das Fahrzeug ist mit seiner integrierten elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik mit einem „Segway“ vergleichbar. Die Mobilitätshilfeverordnung, die den gesetzlichen Rahmen für die „Segways“ vorgibt, gilt jedoch nicht für diese Boards. Das solltest Du wissen: Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der StVZO und FZV, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt. Da diese Fahrzeuge konstruktionsbedingt die Zulassungsvorschriften über Sitz, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung, Spiegel etc. nicht erfüllen können, dürfen diese Boards daher nur im abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr bewegt werden. Ansonsten droht eine Geldbuße und 1 Punkt. Die angebotenen Elektro-Boards haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h und müssen pflichtversichert werden. Eine solche Versicherung wird jedoch nicht angeboten. Wer dennoch im öffentlichen Verkehr fährt macht sich strafbar nach § 6 PflVersG! Das Führen eines solchen Kraftfahrzeugs setzt außerdem eine Fahrerlaubnis voraus. Da dem Gesetzgeber diese Boards bei der Definition der Fahrerlaubnisklassen nicht bekannt waren, ist es schwierig, die konkrete Fahrerlaubnisklasse zu bestimmen. Die Boards könnten nach dem Gesetzeswortlaut sowohl unter die Kraftrad-Klassen AM, A1, A2, A, aber auch unter die Pkw-Klasse B fallen. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse und trotz Verbotes, die Boards im öffentlichen Straßenraum zu benutzen, damit fährt, begeht zusätzlich eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Schäden, die beim Betrieb des Einrades verursacht werden, sind nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Sach- oder Personenschäden muss der Fahrer daher aus eigener Tasche erstatten. Euer Team vom Fahrschul-Team Heide Quelle/Bild: ADAC

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Führerschein bei Schnee und Eis

15.12.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Jetzt ist der beste Zeitpunkt, mit der Fahrausbildung zu beginnen. Ob Schneesturm oder Eisregen: Extreme Wetterbedingungen bringen selbst alte Hasen am Steuer ins Schwitzen. Cool bleibt dagegen, wer das sichere Fahren im Winter von der Pike auf gelernt hat. „Der Winter ist die beste Zeit, um mit der Praxisausbildung für den Führerschein der Klasse B anzufangen“, meint deshalb Stefan Leibach, Inhaber vom Fahrschul-Team Heide. „So können Fahrschüler bei kalten Temperaturen gezielt Erfahrungen sammeln, während der Lehrer danebensitzt.“ Und der kann aus seinem großen Erfahrungsschatz praktische Tipps geben – zum Beispiel, was zu tun ist, um bei Glatteis nicht ins Schleudern zu geraten. Von Anfang an lernen die Fahrschüler so einen sicheren Umgang mit Schnee und Glätte. Fahrlehrer Stefan Leibach ist überzeugt, dass diese Souveränität hilft, Unfälle zu vermeiden: „Je öfter eine brenzlige Situation gemeinsam mit dem Fahrlehrer geübt wurde, desto besser. Aber dazu muss diese Situation natürlich erst einmal vorhanden sein. Wer seine Fahrstunden auf den Sommer legt, hat keine Chance, sich das richtige Verhalten bei glatter Fahrbahn und schlechter Sicht anzutrainieren.“ Leider ist das vielen Fahrschülern nicht klar: Sie schrecken davor zurück, ihre Praxisausbildung bei schwierigen Witterungsverhältnissen anzutreten und starten deshalb lieber im Frühling oder Sommer. „Und das, obwohl Fahrstunden im Winter so viele Vorteile haben“, bedauert Fahrschulinhaber Stefan Leibach. „Die Nachtfahrten etwa kann man im Winter schon am späten Nachmittag absolvieren. Im Sommer dagegen muss man bis spätabends warten, bevor es endlich dunkel wird. Besonders wer am nächsten Morgen früh raus muss, wird darüber nicht sehr glücklich sein.“ Der Winter ist daher die beste Zeit, um mit dem Führerschein anzufangen – nicht zuletzt, weil man dann das gröbste hinter sich hat, wenn die Tage länger werden, und mit voller Kraft in den Frühling durchstarten kann. Fragen zur Führerscheinausbildung im Winter beantwortet Stefan Leibach gern unter der Durchwahl 04811247262 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschul-Team Heide, Bahnhofstr. 1 a, 25746 Heide / Dithmarschen.

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