Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Automatikregelung/ Motorradbremsung
25.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Handschaltung oder Automatik? Die zum 1. April 2021 in Kraft tretende Neufassung der Automatikregelung vereinfacht in der Ausbildung diese bislang folgenschwere Entscheidung. Denn mit dem Wegfall bestehender Beschränkungen sind Führerschein-bewerber in der Wahl des Getriebes zukünftig deutlich weniger festgelegt, der Erwerb einer Berechtigung für Schaltfahrzeuge gestaltet sich fortan unkomplizierter. Wir berichten in diesem Monat ausführlich über die Auswirkungen der Reform auf den Ausbildungsbetrieb und geben einen Überblick über Vor- und Nachteile der beiden Getriebearten. Passionierte Biker fühlen sich dem Gashebel vermeintlich mehr verbunden als der Bremse. Doch gerade das richtige Bremsverhalten will gelernt sein! Schließlich sind Zweiradfahrer bei Unfällen besonders gefährdet. Damit du auch in brenzligen Situationen die volle Kontrolle behältst, haben wir in diesem Monat jede Menge hilfreiche Tipps rund ums Bremsen für dich im Gepäck. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >WER darf und WER darf nicht?
22.02.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler/innen, am 19.02.2021 wurde eine neue Ersatzverkündung zur Corona-Verordnung bekannt gegeben. Leider haben wir von unserer zuständigen Behörde aber noch nichts offizielles zur Wiederaufnahme der praktischen Ausbildung erhalten. Mit dieser Mail möchten wir Euch darüber informieren, wie Theorieunterricht und Praxisunterricht in Fahrschulen wieder möglich ist. Hier die Rechtslage aus der Ersatzvefügung: In Absatz 4 werden die Regelungen für den Fahrunterricht gesondert geregelt. Praktischer Unterricht ist zulässig, jedoch nur für die berufliche Ausbildung. Theorieunterricht darf nur Online erfolgen. Dem Begriff der „berufsbezogenen Ausbildung“ unterfallen die Ausbildungen a) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C/CE/D/DE, b) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE in Förderung der Bundesagentur für Arbeit, c) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE bei stichhaltiger Arbeitgeberbescheinigung und bei eindeutiger Berufsbezogenheit, d) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse L und T (z.B. für Landwirte, Lohnunternehmer, siehe § 6 Abs. 5 Fahrerlaubnis-Verordnung) sowie die Fahrausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, des Technischen Hilfswerkes oder einer vergleichbaren Einrichtung. Der Nachweis der Berufsbezogenheit beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Fahrschüler und deren Eltern können keine Berufsbezogenheit nachweisen. Zu den von der Verordnung erfassten Berufszweigen gehören beispielsweise ambulante Pflegedienste, Postboten, Kurierdienste, Lieferdienste, Autohäuser, Außendienste, Taxi- und Mietwagengewerbe, Schülerbeförderung (in Kleinbussen), Handwerker oder Dienstleister. Ein Formblatt für den Arbeitgeber erhaltet Ihr bei uns. Dieses Formblatt ist bei der praktischen Fahrausbildung mitzuführen und auf Verlangen den Ordnungsbehörden bei Kontrollen vorzulegen. Die Verantwortung für die Mitnahme liegt allein beim Fahrlehrer. Wie macht es nun also das Fahrschul-Team Heide/Husum? Die Fahrschüler, die in der Verordnung genannt werden können von uns weiter ausgebildet werden.Wir dürfen die Fahrschüler die in der Verkündung genannt werden bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die weitere Ausbildung planen können.Wir benötigen auf jeden Fall das genannte Formblatt des Arbeitgebers oder des Trägers der Führerscheinförderung(JobCenter, Arbeitsamt o. Sozial Zentrum), dass wir Euch in der Anlage als Pdf angehängt haben. Zu diesem Formblatt gehört als Anlage der Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag oder Nachweis der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter. Diese Unterlagen müssen während der Ausbildung von unserem Fahrlehrer mitgeführt werden. Für alle anderen Schüler/innen hoffen wir, dass wir bald auch mit Euch weiter an eurem Führerschein arbeiten dürfen. Bis dahin bleibt bitte alle gesund. Es grüßt Euch, das Team
Mehr erfahren >Neufassung der Automatikregelung
15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENEine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Noch bis März???
11.02.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrgreunde/innen, wie heute bekannt gegeben wurde, sind wir Fahrschulen nicht die ersten, die wieder öffnen dürfen. Das ist für Euch und uns sehr bedauerlich. Wir würden so gern wieder mit Euch an Eurem Ziel, dem "Führerschein" arbeiten aber leider sind uns da die Hände gebunden.Auch das in anderen Bundesländern vereinzelt Ausbildung stattfinden darf, empfinden wir als große Verunsicherung unserer Schüler. In den letzten Tagen erreichen uns immer wieder Anrufe, in denen dieses Thema zur Sprache kommt. Leider wissen wir auch nicht, warum der vereinzelte Bundesländer anders handel als Schleswig Holstein. Schleswig Holstein hat uns aber nun erlaubt, den Theorie Unterricht "Online" erteilen zu können.Dieses Thema haben wir in den letzten Wochen ausgearbeitet und auch schon den ersten Kurs erfolgreich absolviert.Ihr dürft Euren Freunden also gern erzählen, dass wir auch im Lockdown mit neuen Schülern starten können. Wir hoffen, dass es nun nicht mehr allzu lange dauert, dass wir uns in der Fahrschule oder im Auto zu Ausbildung wiedersehen. Bleibt bitte alle gesund und haltet noch etwas durch. Das Team
Mehr erfahren >Online Theorie im Fahrschul-Team Heide/Husum
03.02.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrfreunde, hallo Schüler/innen, am 01.02.21 startete unser 1. Online Kurs in diesem Lockdown.Wir haben uns sehr viel Mühe mit der Ausarbeitung des Unterricht gemacht und die Kursteilnehmer haben uns schon bestätigt, dass es wirklich Spaß macht von zu Hause aus die Theorie vermittelt zu bekommen. Wir freuen uns auf die nächsten Tage. Wenn auch Du in dieser schweren Zeit JETZT mit deiner Führerscheinausbildung anfangen möchtest, melde dich HIER für unseren nächsten Online-Kurs am 15.02.2021 an. Worauf wartest Du noch? Das Team
Mehr erfahren >Gute Nachricht
25.01.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrfreunde, liebe Kunden. Schleswig Holstein hat nun ebenfalls die Erlaubnis erteilt den Theorie Unterricht für den Führerschein online abhalten zu dürfen. Wir vom Fahrschul-Team Heide/Husum haben uns dazu entschlossen unseren Schüler und Kunden dieses möglich zu machen.Der von uns gestellte Antrag auf Online Unterricht wurde bereits genehmigt und nun kann es bald losgehen. Am 01.02.2021 starten wir und DU kannst noch dabei sein. Lerne in aller Ruhe Deine Theorie online bei Dir zu Hause.Unser Kurs wird von Montag 01.02.21 bis 09.02.21 in 7 Kurstagen durchgeführt. So bist Du, wie bei uns üblich, in 7 Werktagen mit der Theorieausbildung fertig. Melde dich jetzt noch an und starte mit uns durch. Hier anmelden.Wir freuen uns auf Dich. Das Team
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